Geschäftsnummer: | 94.3047 |
Eingereicht von: | Rüesch Ernst |
Einreichungsdatum: | 28.02.1994 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement |
Schlagwörter: | Bundesrat; Alpen-Initiative; Parlament; Alpenkonvention; Vollzugsbeschlüsse; Ratifikation; Sinken; Umschreibung; Alpengebietes; Konsequenzen; Kantonen; Besprochen; Müssen; Gefasst; Auffassung; Werden; Beschlüsse; Politischer; Sachlicher; Tragweite; Bundesrates; Kollegialbehörde; Gedenkt; übereilten; Beschluss; Chancen; Erfuhr; Ratifiziert; Einbezogen; Annahme |
Am 24. Februar 1994 erfuhr das Schweizervolk, das EVED habe in der Folge der Annahme der Alpen-Initiative einen Planungsstopp für alle Transit-Nationalstrassen verfügt. Betrachtet man die Liste der betroffenen Objekte, so sieht man, dass das EVED weit über das von der Alpen-Initiative angestrebte Ziel hinausschiesst. Es werden Strassenprojekte einbezogen, welche dem Binnenverkehr weit mehr dienen als dem Alpentransit. Dadurch werden Randregionen einmal mehr benachteiligt.
Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wieso übernimmt das EVED den Alpenperimeter der Alpenkonvention, welche vom Parlament noch gar nicht ratifiziert ist?
2. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass damit die Chancen zur Ratifikation der Alpenkonvention durch das Parlament sinken?
3. Hätten die Umschreibung des Alpengebietes und die Konsequenzen aus der Alpen-Initiative nicht zuerst mit den Kantonen besprochen werden müssen, bevor Vollzugsbeschlüsse gefasst werden?
4. Sind Beschlüsse von derartiger politischer und sachlicher Tragweite nicht Sache des Bundesrates als Kollegialbehörde?
5. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, den übereilten Beschluss des EVED zu korrigieren?